Welche Rechnungsprogramme sind wirklich E-Rechnung-fähig?
Von den 6 Rechnungsprogrammen in diesem Vergleich erstellen 5 E-Rechnungen im Format XRechnung und 5 im Format ZUGFeRD — aber nur 2 versenden E-Rechnungen auch direkt über das Peppol-Netzwerk. Der Unterschied zählt, denn die Pflicht kommt in Stufen: Empfangen können müssen alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025, die Versandpflicht folgt 2027/2028. Jeder Wert in der Tabelle trägt eine Quelle und ein Prüfdatum.
Der Zeitplan entscheidet, was Ihre Software können muss
In Kraft
01.01.2025
Alle deutschen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (B2B)
Geplant
01.01.2027
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen versenden
Geplant
01.01.2028
Versandpflicht für alle übrigen Unternehmen — für inländische B2B-Umsätze; gesetzliche Ausnahmen (u. a. Kleinunternehmer) bleiben
Heute schon Pflicht: empfangen
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen nach der Norm EN 16931 empfangen können — auch Kleinunternehmer. Laut BMF-FAQ genügt dafür bereits ein E-Mail-Postfach; Software, die die strukturierten Daten direkt einliest und archiviert, macht daraus einen automatischen Prozess.
Ab 2027/2028 Pflicht: versenden
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen Unternehmen — jeweils für inländische B2B-Umsätze; gesetzliche Ausnahmen (u. a. Kleinunternehmer) bleiben. Bestehende EDI-Verfahren bleiben bis Ende 2027 zulässig (§ 27 Abs. 38 UStG). Wer jetzt Software auswählt, nimmt die Versandfähigkeit deshalb sinnvollerweise gleich mit.
Bin ich betroffen? In drei Fragen prüfen →
Die E-Rechnungs-Funktionen im Überblick
| Funktion |
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Informer Invoicing
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|---|---|---|---|---|---|---|
| Preis ab | 9,00 € /Monat bei jährlicher Zahlung | 7,00 € /Monat | 12,90 € /Monat | 9,90 € /Monat bei jährlicher Zahlung | 9,00 € /Monat bei jährlicher Zahlung | 9,90 € /Monat bei jährlicher Zahlung |
| Versand über Peppol | ? unbekannt | ✓ ja | — nein | ? unbekannt | ✓ ja | — nein |
| Empfang über Peppol | ? unbekannt | ✓ ja | ? unbekannt | ? unbekannt | ? unbekannt | ? unbekannt |
| XRechnung | ✓ ja | ? unbekannt | ✓ ja | ✓ ja | ✓ ja | ✓ ja |
| ZUGFeRD / Factur-X | ✓ ja | ? unbekannt | ✓ ja | ✓ ja | ✓ ja | ✓ ja |
| UBL-Export | ✓ ja | ✓ ja | ✓ ja | ✓ ja | ✓ ja | ✓ ja |
✓ vollständig unterstützt ± eingeschränkt — nicht verfügbar ? von uns nicht bestätigt · Jeder Wert am 16.07.2026 oder später geprüft — Quellen auf den Produktseiten.
Die Tabelle ist bewusst alphabetisch sortiert — kein Ranking. Preise, Bewertungen und alle weiteren Kriterien stehen im vollständigen Vergleich. Zum vollständigen Vergleich · So vergleichen wir (Methodik)
Format oder Übertragungsweg? Der Unterschied in Kürze
XRechnung — das XML-Format
Ein rein strukturiertes XML-Format nach EN 16931, gepflegt von der KoSIT. Es ist das Referenzformat für Rechnungen an deutsche Behörden und erfüllt die Anforderungen der B2B-Pflicht.
ZUGFeRD — das Hybridformat
PDF und XML in einer Datei: für Menschen lesbar, für Software strukturiert. Ab Version 2.0.1 EN-16931-konform — die Profile MINIMUM und BASIC-WL zählen laut BMF-FAQ nicht als E-Rechnung.
Peppol — der Übertragungsweg
Kein Format, sondern ein Netzwerk: Ihre Software liefert die Rechnung an einen zertifizierten Access Point, das Netzwerk stellt sie beim Empfänger zu. In Deutschland ist Peppol freiwillig; der Bund nutzt es für seinen Rechnungseingang.
Häufige Fragen
›Genügt ein Programm, das E-Rechnungen nur erstellt, aber nicht über Peppol versendet?
Rechtlich ja: Die Pflicht verlangt ein Format nach EN 16931, schreibt aber keinen Übertragungsweg vor — auch die Zustellung per E-Mail ist zulässig. Peppol-Versand automatisiert die Zustellung und liefert eine Empfangsbestätigung, ist aber keine Voraussetzung.
›Ist Peppol in Deutschland Pflicht?
Nein. Die E-Rechnungspflicht regelt Formate, keinen Übertragungsweg. Der Bund nutzt Peppol für seinen Rechnungseingang (B2G); für B2B-Rechnungen ist der Weg frei — vom E-Mail-Postfach bis zum Peppol-Netzwerk.
›Was bedeuten „nein“ und „unbekannt“ in der Peppol-Zeile?
„Nein“ heißt: Die Dokumentation des Anbieters weist die Funktion nicht aus — die Quelle steht in der Funktionstabelle der Produktseite. „Unbekannt“ heißt dagegen nur: von uns nicht bestätigt, weil wir keine belegbare Angabe gefunden haben — das ist nicht gleichbedeutend mit „kein Peppol“. Anbieter erweitern ihre Funktionen laufend; wir prüfen die Werte regelmäßig nach.
›Warum gibt es hier kein Ranking?
Die Tabelle ist bewusst alphabetisch sortiert: Welche Funktion für Sie zählt, hängt von Ihrer Situation ab — etwa ob Sie Behörden beliefern oder ab wann die Versandpflicht Sie trifft. Wie wir vergleichen, steht offen dokumentiert in der Methodik.
Offizielle Quellen
- § 27 Abs. 38 UStG — Übergangsfristen der E-Rechnungspflicht (gesetze-im-internet.de)
- BMF-FAQ zur E-Rechnung (Stand März 2026)
- e-rechnung-bund.de — Peppol als Übertragungsweg des Bundes
Rechtsstand geprüft am 21.07.2026 — diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Alles zur E-Rechnungspflicht: der vollständige Zeitplan →
Weiterlesen im Ratgeber: E-Rechnung für Kleinunternehmer: Was wirklich gilt (und was nicht) · XRechnung erstellen: Welche Software das kann und worauf es ankommt · E-Rechnungspflicht in Deutschland: Zeitplan, Formate und was Sie jetzt tun müssen
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