Die GoBD sind die Verwaltungsgrundsätze für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung digitaler Unterlagen. Für E-Rechnungen bedeutet das: Der strukturierte Datensatz ist das Original und muss unveränderbar, nachvollziehbar und maschinell auswertbar archiviert werden — das bloße Ablegen einer PDF genügt nicht.

Offizielle Quelle: bundesfinanzministerium.de